Sonder-Sitzung im Landtag am 29. April 2026
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Leerer Plenarsaal
Neue Regeln für Untersuchungs-Ausschüsse
Der Landtag ist das Parlament von Rheinland-Pfalz.
Im Parlament arbeiten die Abgeordneten.
Die Abgeordneten vertreten die Menschen im Land.
Ende April gab es eine Sonder-Sitzung.
Das war ein zusätzliches Treffen vom Landtag.
Das Thema war die Änderung der Landes-Verfassung.
Die Landes-Verfassung enthält die wichtigsten Regeln für Rheinland-Pfalz.
Es ging um Untersuchungs-Ausschüsse.
Ein Untersuchungs-Ausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten.
Die Gruppe untersucht zum Beispiel mögliche Fehler von der Regierung.
Es gibt einen Untersuchungs-Ausschuss
wenn genug Abgeordnete es wollen.
Der notwendige Anteil heißt: Quorum.
Dieser Anteil soll jetzt größer werden.
Dazu gibt es einen Vorschlag für ein Gesetz.
Der Vorschlag kommt von 3 Fraktionen.
Eine Fraktion ist eine Gruppe im Parlament.
Meist gehören die Abgeordneten zur gleichen Partei.
Diese 3 Fraktionen haben den Vorschlag gemacht:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Kurz: SPD.
- Christlich Demokratische Union Deutschlands. Kurz: CDU.
- Bündnis 90/Die Grünen.
Bisher gibt es einen Untersuchungs-Ausschuss
wenn mindestens ein Fünftel von den Abgeordneten
ihn will.
Das bedeutet: mindestens 1 von 5 Abgeordneten.
Künftig soll es einen Untersuchungs-Ausschuss geben
wenn mindestens ein Viertel von den Abgeordneten
ihn gemeinsam fordert.
Das bedeutet: mindestens 1 von 4 Abgeordneten.
Im neuen Landtag wird es 105 Abgeordnete geben.
Mindestens 27 Abgeordnete
müssen dann gemeinsam
einen Untersuchungs-Ausschuss fordern.
Dieses Quorum gilt auch schon im Bundestag.
Für die Abgeordneten aus ganz Deutschland.
Es gilt auch in mehreren anderen Landes-Parlamenten.
Für die Verfassungs-Änderung sind 2 Dinge nötig:
- Der Landtag muss 3-mal über die Änderung sprechen.
- Mindestens 2 Drittel von den Abgeordneten müssen zustimmen. Das nennt man Zweidrittel-Mehrheit.
Missbrauch verhindern und die Arbeit sichern
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Michael Hüttner gehört zur SPD.
Er sagt:
Ein Untersuchungs-Ausschuss ist das stärkste Mittel
mit dem das Parlament die Regierung kontrollieren kann.
Deshalb müssen Untersuchungs-Ausschüsse
vor Missbrauch geschützt werden.
Missbrauch bedeutet hier:
Jemand nutzt einen Untersuchungs-Ausschuss für falsche Zwecke.
Der Ausschuss soll wirksam arbeiten können.
Michael Hüttner sagt über die bisherige Arbeit:
In Rheinland-Pfalz wurden Untersuchungs-Ausschüsse bisher sinnvoll genutzt.
Die Abgeordneten haben immer gut überlegt
bevor sie einen Untersuchungs-Ausschuss gewollt haben.
Er befürchtet:
Das könnte sich in Zukunft ändern.
Denn die politische Lage hat sich verändert.
Der sinnvolle Einsatz ist deshalb vielleicht nicht mehr sicher.
Michael Hüttner nennt die besonderen Rechte von den Ausschüssen:
- Die Ausschüsse dürfen Zeugen befragen.
- Die Ausschüsse dürfen viele Akten lesen.
Manche Akten enthalten geheime Informationen.
Solche Informationen darf nicht jeder erfahren.
Michael Hüttner sagt deshalb:
Ein Untersuchungs-Ausschuss braucht ausreichend Zustimmung
von den Abgeordneten.
Das Quorum ist dafür ein wichtiger Schutz.
Es soll Missbrauch verhindern.
Auch Parlament und Regierung müssen weiter arbeiten können.
Die geplante Änderung nimmt den Bundestag als Vorbild.
Michael Hüttner hält die Änderung
nach der Verfassung für erlaubt.
Er hält sie auch für passend zur heutigen Zeit.
Er erklärt das Ziel:
Untersuchungs-Ausschüsse sollen weiterhin möglich sein.
Aber mehr Abgeordnete sollen dafür sein.
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Marcus Klein gehört zur CDU.
Er sagt:
Ein Untersuchungs-Ausschuss bleibt das stärkste Mittel
mit dem das Parlament die Regierung kontrollieren kann.
Untersuchungs-Ausschüsse können auch künftig wirksam Dinge aufklären.
Nur das Quorum soll steigen.
Alle weitreichenden Rechte von den Untersuchungs-Ausschüssen bleiben bestehen.
Sie werden nicht eingeschränkt.
Marcus Klein erklärt das Ziel:
Parteien sollen Untersuchungs-Ausschüsse
nicht für politische Kämpfe missbrauchen.
Parlament und Regierung müssen weiter arbeiten können.
Er sagt über Untersuchungs-Ausschüsse:
Die Arbeit braucht viel Personal und viele Arbeits-Mittel.
Sehr viele Untersuchungs-Ausschüsse
können auch die Arbeit im Parlament blockieren.
Das gilt auch für Untersuchungs-Ausschüsse
die gezielt stören sollen.
Marcus Klein verweist auf andere Bundes-Länder.
Die Beispiele zeigen:
Die Untersuchungen können sehr kompliziert sein.
Und sie können lange dauern.
Auch die Opposition hat andere Möglichkeiten zur Kontrolle.
Opposition sind Abgeordnete
die nicht regieren.
Marcus Klein nennt zum Beispiel diese Möglichkeiten:
- Die Opposition kann Anträge stellen.
- Die Opposition kann in Fach-Ausschüssen mitarbeiten.
Marcus Klein beschreibt das Ziel von der Änderung:
Die Kontrolle durch das Parlament soll stärker werden.
Das Parlament soll weiter arbeiten können.
Und die Demokratie soll geschützt werden.
Die Opposition soll ihre Rechte behalten
Carl-Bernhard von Heusinger gehört zu Bündnis 90/Die Grünen.
Er betont die Rechte von Minderheiten.
Damit sind hier kleinere Gruppen im Parlament gemeint.
Carl-Bernhard von Heusinger sagt:
Diese Rechte sind für die Demokratie sehr wichtig.
Ein Untersuchungs-Ausschuss gehört zu den stärksten Mitteln
für kleinere Gruppen im Parlament.
Deshalb muss man sorgfältig überlegen
wie man Untersuchungs-Ausschüsse einsetzt.
Über den Zeitpunkt von der Änderung
kann man streiten.
Aber Carl-Bernhard von Heusinger hält die Änderung für nötig.
Er sagt über das höhere Quorum:
Es verstößt nicht gegen demokratische Regeln.
Solche Regeln gibt es auch auf Bundes-Ebene
und in anderen Bundes-Ländern.
Carl-Bernhard von Heusinger
spricht über die kommenden Jahre.
In dieser Zeit
wird seine Fraktion zur Opposition gehören.
Deshalb sind starke Minderheiten-Rechte
für seine Fraktion besonders wichtig.
Die Änderung soll die Opposition nicht schwächer machen.
Die Kontrolle durch das Parlament soll weiter funktionieren.
Carl-Bernhard von Heusinger
warnt vor falscher Nutzung:
Abgeordnete könnten die Kontroll-Möglichkeiten
für öffentliche Auftritte nutzen.
Oder sie könnten die staatliche Arbeit überlasten.
Das kann die Kontroll-Möglichkeiten weniger glaubwürdig machen.
Und es kann die Arbeit von staatlichen Einrichtungen behindern.
So begründet Carl-Bernhard von Heusinger seine Haltung.
Es geht um ein Gleichgewicht zwischen 2 Zielen:
- Minderheiten im Parlament müssen geschützt sein.
- Das Parlament muss weiter arbeiten können.
Carl-Bernhard von Heusinger weiß:
Die Entscheidung kann politisch angegriffen werden.
Trotzdem hält er sie für nötig.
Die Kontrolle durch das Parlament
soll glaubwürdig und wirksam bleiben.
Kritik: Weniger Rechte zur Kontrolle
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Damian Lohr gehört zur Alternative für Deutschland.
Die AfD-Fraktion ist gegen den Gesetzes-Vorschlag.
Die Abkürzung für diese Partei ist AfD.
Er kritisiert die Sonder-Sitzung vom alten Landtag.
Damian Lohr zweifelt am politischen Auftrag dafür.
Er verweist auf einen Volksentscheid von 1947.
Bei einem Volksentscheid stimmen Bürgerinnen und Bürger direkt ab.
Damian Lohr sagt:
Die Regel von einem Fünftel
geht auf diesen Volksentscheid zurück.
Für die Änderung gibt es
keine ausreichende sachliche Begründung.
Er sieht die geplante Verfassungs-Änderung so:
Die Änderung richtet sich gezielt gegen die AfD.
Die Opposition soll weniger Rechte zur Kontrolle haben.
Damian Lohr weist den Vorwurf zurück:
Untersuchungs-Ausschüsse könnten missbraucht werden.
Er sagt:
Für diesen Vorwurf gibt es keine zuverlässigen Belege.
Er schlägt stattdessen andere Regeln vor.
Zum Beispiel diese Möglichkeiten:
- Jede Fraktion darf nur ein paar Untersuchungs-Ausschüsse beantragen.
- Neue Anträge dürfen erst gestellt werden wenn die alten Untersuchungs-Ausschüsse fertig sind.
Bei der zweiten Möglichkeit
müssen laufende Untersuchungs-Ausschüsse zuerst ihre Arbeit beenden.
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Steven Wink leitet die Fraktion
von der Freien Demokratischen Partei.
Die Abkürzung für diese Partei ist FDP.
Er spricht über die Folgen von Untersuchungs-Ausschüssen.
Steven Wink sagt:
Die Ausschüsse brauchen viel Personal und viel Vorbereitung.
Das betrifft diese Einrichtungen:
- Ministerien
- Behörden
- das Parlament
Steven Wink nennt die Ziele von Untersuchungs-Ausschüssen:
- Die Ausschüsse sollen Dinge aufklären.
- Die Ausschüsse sollen staatliches Handeln nachvollziehbar machen.
- Die Ausschüsse sollen das Vertrauen von den Bürgern stärken.
Es geht um Vertrauen in Demokratie und Rechts-Staat.
Steven Wink sagt deshalb:
Wer einen Untersuchungs-Ausschuss beantragt
hat eine große Verantwortung.
Untersuchungs-Ausschüsse dürfen nicht nur öffentlichen Auftritten dienen.
Oder einer Partei nur mehr Aufmerksamkeit geben.
Steven Wink hält ein Gleichgewicht für wichtig:
Das Parlament muss die Regierung kontrollieren können.
Und das Parlament muss weiter arbeiten können.
Er warnt vor sehr vielen Untersuchungs-Ausschüssen.
Zu viele Ausschüsse können staatliche Einrichtungen überlasten.
Und sie können die Arbeit im Parlament behindern.
Steven Wink gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.
Jedes Mitglied von der FDP-Fraktion darf selbst entscheiden.
Die eigene Überzeugung soll die Entscheidung bestimmen.
Auch die Gruppe FREIE WÄHLER ist dagegen.
Die Gruppe will keine Änderung von der Landes-Verfassung.
Hendrik Hering ist der Landtags-Präsident.
Der Landtags-Präsident leitet den Landtag.
Zum Schluss stellt Hendrik Hering klar:
Die Abgeordneten haben weiterhin Rechte und Pflichten.
Bis zum Ende von der Wahl-Periode
dürfen Abgeordnete politisch arbeiten.
Und sie müssen diese Arbeit auch machen.
Der Auftrag von den Abgeordneten
endet nicht am Wahl-Tag.
Er endet beim ersten Treffen vom neuen Landtag.
Der Rechts-Ausschuss soll die Vorschläge weiter beraten.
Das ist eine Gruppe im Landtag.
Sie beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen.
Der Rechts-Ausschuss hat diese Vorschläge erhalten:
- den Gesetzes-Vorschlag zur Änderung von der Landes-Verfassung
- die geplanten Änderungen am Untersuchungs-Ausschuss-Gesetz
Die nächste Landtags-Sitzung ist am 6. Mai.
Dann sind die letzte Beratung und die Entscheidung geplant.
Was ist ein Untersuchungs-Ausschuss?
Ein Untersuchungs-Ausschuss gehört zum Parlament.
Er hat besondere Rechte.
Die Versammlung von allen Abgeordneten
hat diese Rechte nicht.
Diese Versammlung nennt man Plenum.
Der Untersuchungs-Ausschuss darf sich selbst Informationen beschaffen.
Er muss sich nicht darauf verlassen
dass die Regierung und andere Behörden
ihm Informationen geben.
Besonders wichtig sind diese Rechte:
- Der Untersuchungs-Ausschuss darf Akten anfordern.
- Der Untersuchungs-Ausschuss darf Akten lesen.
- Der Untersuchungs-Ausschuss darf Zeugen befragen.
So kann der Untersuchungs-Ausschuss Beweise sammeln.
Er darf Zeugen zwingen mitzumachen.
Keine andere Gruppe im Parlament hat diese Rechte.
Die Regeln für Untersuchungs-Ausschüsse
stehen in 2 Gesetzen:
- in Artikel 91 von der Landes-Verfassung
- im Landes-Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungs-Ausschüssen (UAG)
UAG ist die Abkürzung für das zweite Gesetz.
Das Gesetz regelt die Bildung von Untersuchungs-Ausschüssen.
Und es regelt die Arbeit von den Ausschüssen.
Ein Untersuchungs-Ausschuss untersucht bestimmte Vorgänge.
Die Aufklärung muss für die Öffentlichkeit wichtig sein.
Danach berichtet der Ausschuss über die Ergebnisse.
Vor allem geht es um politische Verantwortung.
Der Ausschuss soll klären
wer für Fehler oder bestimmte Probleme verantwortlich ist.
Und er soll diese Verantwortung deutlich einfordern.
Wer hat den Text gemacht?
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat den Text in schwerer Sprache gemacht.
Die Texte wurden übersetzt von:
Übersetzungsbüro Leserlich
Link zur Website vom Übersetzungsbüro Leserlich