Untersuchungsausschuss 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz..."

Wann macht man einen Untersuchungs·ausschuss

Im Land·tag sind viele Politiker.

Manche regieren.

Andere regieren nicht.

Die überwachen die Regierung.

Man nennt sie Opposition.

Manchmal sagt die Opposition:

Die Regierung hat einen Fehler gemacht.

Dann kann die Opposition einen Untersuchungs·ausschuss machen.

Darin kann die Opposition sagen:

  • Wir wollen Akten (Papiere) sehen.
  • Wir wollen mit Zeugen sprechen.

Die Zeugen müssen dann Fragen beantworten.

So kann die Oppositon die Regierung besser überwachen.

Und sagen:

Wer hat welchen Fehler gemacht.

Das ist wichtig in einer Demokratie.

Das wichtigste kurz erklärt:
Untersuchung 18/1 zur Flut·katastrophe

Im September 2021
hat der Landtag Rheinland-Pfalz

entschieden:

Es soll einen Untersuchungs·ausschuss geben
zur Flut·katastrophe.

Die Flut·katastrophe war ein Hoch·wasser.

Damals sind viele Menschen gestorben.

Ein Untersuchungs·ausschuss
ist eine Gruppe von Fach·leuten.

Er findet Dinge für Politiker heraus.

Man wollte heraus·finden:

  • Welche Folgen hat die Flut·katastrophe?
  • Hat die Regierung Fehler gemacht?
  • Haben Behörden Fehler gemacht?

Die Flut war im Juli 2021.

Die Untersuchung begann im Oktober 2021.

In dem Ausschuss sind:

  • Martin Haller.
    Er gehört zur Partei "SPD".
    Er leitet die Gruppe.
  • Marcus Klein.
    Er gehört zur Partei "CDU".
    Er leitet die Gruppe als Stellvertreter.
  • 9 andere Abgeordnete.
    Aus allen Fraktionen (Parteien).
  • 11 Ersatz-Mitglieder.

Für die Landes·regierung

kümmert sich um den Untersuchungs·ausschuss:

  • Herr Dr. Stephan Weinberg.
    Er ist Staatssekretär im Ministerium der Finanzen.

In den Treffen vom Ausschuss

  • Stellt man Fragen.
  • Schaut man sich Beweise an.
  • Bespricht sich miteinander.

Die Besprechungen vom Ausschuss sind nicht öffentlich.

Was der Ausschuss da macht:

  • Den Zeit·plan besprechen.
  • Den Ablauf besprechen.
  • Entscheiden welche Beweise man sehen will.
  • Entscheiden welche Zeugen man anhören will.

Das Anhören von den Zeugen ist dann öffentlich.

Bislang gab es 34 nicht·öffentliche Besprechungen

und 33 öffentliche Besprechungen (Stand: 06. Januar 2023).

Bislang hat man:

  • Zeugen angehört.
  • Fach·leute angehört.
  • Zwei·mal den Ort der Katastrophe angeschaut.

Bislang ging es vor allem darum:

  • Wie funktionieren Wetter und Hoch·wasser?
  • Wie sprechen Behörden miteinander?
  • Was haben die Landes·regierung und die Behörden gemacht
    um bei der Flut zu helfen?

Wenn der Untersuchungs·ausschuss fertig ist

wird er einen Bericht schreiben.

Dieser Bericht wird im Land·tag besprochen.

Dieser Bericht wird öffentlich sein.

Wer hat diese Texte gemacht?

© Übersetzungsbüro Leserlich

Die Texte in schwerer Sprache hat der Land-Tag Rheinland-Pfalz gemacht.

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:

Übersetzungsbüro Leserlich, Berlin

© Pixabay, Juhele