Sitzordnung Plenum in der 18. Wahlperiode

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Sitzordnung der Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz im Plenarsaal des Deutschhauses in der 18. Wahlperiode

Die Abgeordneten haben das Recht und die Pflicht, nach Maßgabe der Geschäftsordnung an den Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse sowie an der Arbeit des Landtags teilzunehmen.