Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)
Der KGRE ist die institutionelle Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Er verfolgt die gleichen vornehmlichen Ziele des Europarates: Den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie.
Der Europarat zeichnet sich u.a. für die Entwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention verantwortlich, welche durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenreche überwacht wird. Er ist kein Bestandteil der Europäischen Union, sondern eine eigenständige internationale Organisation, die 1949 zum Schutz von Frieden, Demokratie und Menschenrechten gegründet wurde. Im Gegensatz zur rechtsverbindlichen Gesetzgebung der EU schließt der Europarat völkerrechtliche Verträge oder spricht Empfehlungen gegenüber Mitgliedstaaten aus. Der KGRE ist innerhalb des Europarats als wichtiges Sprachrohr der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften institutionalisiert. Weitere Organe sind das Ministerkomitee (jeweilige Außenminister), die Parlamentarische Versammlung und der Generalsekretär.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Kongresses ist die Schaffung und Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen in allen Mitgliedstaaten des Europarates und in den neuen Demokratien. Daneben setzt sich er sich dafür ein, Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung an der Kommunal- und Regionaldemokratie einzuführen. Gleichzeitig sichert der KGRE über seine Delegierten die aktive Arbeit der Kommunen und Regionen an der Arbeit des Europarates.
Der KGRE veröffentlicht unter anderem Empfehlungen an das Ministerkomitee des Europarates und trägt so zur nationalen und europäischen Politikgestaltung bei. Er hat zudem die Aufgabe, das Prinzip der Subsidiarität in den Mitgliedstaaten zu stärken. Die Wahlbeobachtung und das Verfassen von Monitoring-Berichten zur Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie in den Staaten des Europarates und der Beitrittsländer gehören zu seiner Kernarbeit.
Die deutsche Delegation stellt neben Frankreich und Großbritannien eine der größten Delegationen im Kongress. Die Delegation besteht aus 17 Mitgliedern und 14 stellvertretenden Mitgliedern. Für Rheinland-Pfalz nimmt der Landtag die Vertretung in der Delegation wahr. Für die Amtszeit 2021 bis 2026 ist die Landtagsabgeordnete Nina Klinkel als ordentliches Mitglied ernannt.