Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)

Der KGRE ist die institutionelle Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Er verfolgt die gleichen vornehmlichen Ziele des Europarates: Den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie.

© Congress of Local and Regional Authorities

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Kongresses ist die Schaffung und Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen in allen Mitgliedstaaten des Europarates und in den neuen Demokratien. Daneben setzt sich er sich dafür ein, Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung an der Kommunal- und Regionaldemokratie einzuführen. Gleichzeitig sichert der KGRE über seine Delegierten die aktive Arbeit der Kommunen und Regionen an der Arbeit des Europarates.

Der KGRE veröffentlicht unter anderem Empfehlungen an das Ministerkomitee des Europarates und trägt so zur nationalen und europäischen Politikgestaltung bei. Er hat zudem die Aufgabe, das Prinzip der Subsidiarität in den Mitgliedstaaten zu stärken. Die Wahlbeobachtung und das Verfassen von Monitoring-Berichten zur Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie in den Staaten des Europarates und der Beitrittsländer gehören zu seiner Kernarbeit.

Die deutsche Delegation stellt neben Russland, Frankreich und Großbritannien eine der größten Delegationen im Kongress. Die Delegation besteht aus 18 Mitgliedern und 18 stellvertretenden Mitgliedern. Für Rheinland-Pfalz nimmt der Landtag die Vertretung in der Delegation wahr. Für die Amtszeit 2016 bis 2020 ist die Landtagsabgeordnete Heike Scharfenberger als ordentliches Mitglied ernannt.