Der Bürgerbeauftragte und der Beauftragte der Landespolizei
© Landtag RLP / J. Kay
Martin Haller, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz
Vor mehr als 35 Jahren wurde in Rheinland-Pfalz das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen. Seither wurden mehr als 100 000 Petitionen bearbeitet. Heute sind es etwa 5 000 Bürgerinnen und Bürger, die sich jährlich an den Bürgerbeauftragten wenden und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Probleme mit rheinland-pfälzischen Behörden suchen.
Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag Rheinland-Pfalz und arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags, aber auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen. Das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei vom 3. Mai 1974 regelt den gesetzlichen Auftrag. Danach hat der oder die Bürgerbeauftragte u.a. "... die Stellung des Bürgers ... zu stärken ..." und "auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken".
Häufig fühlen sich Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungen und Behörden nicht gerecht behandelt oder zweifeln deren Entscheidungen an. Der Bürgerbeauftragte unterstützt die Hilfe suchenden Menschen und vermittelt bei Beschwerden gegenüber Verwaltungen und Behörden. In zwei von drei Fällen werden so für beide Seiten akzeptable Lösungen gefunden.
Sie können sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an den Bürgerbeauftragten wenden. Falls Sie Ihr Problem jedoch lieber in einem persönlichen Gespräch schildern möchten, besteht auch dazu die Möglichkeit. Die Termine der Sprechtage des Bürgerbeauftragten werden ebenfalls rechtzeitig in der örtlichen Presse und den Amts- und Mitteilungsblättern bekannt gegeben. Sie finden sie auch im Videotext im SWR Fernsehen auf Tafel 725.
Der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte ist auf Beschluss des Landtages seit Mitte Juli 2014 Beauftragter für die Landespolizei.
Link zur Website des Beauftragten für die Landespolizei
Er ist Ansprechperson für Bürgerbeschwerden oder Anregungen zur Polizei des Landes. Ebenso können Polizeibeamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an ihn wenden.
Kontakt
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragte für die Landespolizei Rheinland-Pfalz
Martin Haller
Kaiserstr. 32
55116 Mainz
Telefon: 06131 28999-0
Fax: 06131 2899989
Weiterführende Links:
E-Mail des Bürgerbeauftragten
E-Mail des Polizeibeauftragten