Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

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Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie unter den dort genannten Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Das Landestransparenzgesetz gewährt nach den Bestimmungen des Teil 3 auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen, soweit diese bei der jeweiligen transparenzpflichtigen Stelle vorhanden sind und keine Belange im Sinne des Teil 4 entgegenstehen. Für den Landtag gilt das Landestransparenzgesetz, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden (§ 3 Abs. 4 LTranspG).

Sollten Sie eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zu Verwaltungsangelegenheiten des Landtags Rheinland-Pfalz haben, können Sie Ihre Anfrage richten an:

poststelle@landtag.rlp.de
Anschrift: Landtag Rheinland-Pfalz, Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz

Die Anfrage muss die Identität des Antragstellers erkennen lassen (§ 11 Abs. 2 LTranspG); hierfür ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift erforderlich.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Informationen und Daten nach dem Landestransparenzgesetz werden auch online auf der Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Weiterführende Links

Link zum Landestransparenzgesetz
Link zur Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Link zur Transparenz-Plattform