Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Landtagspräsidenten, seiner Stellvertreterin und seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Den Vorsitz führt der Präsident.

Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ältestenrats besteht darin, die Tagesordnung der Sitzungen des Landtags durch die Festlegung einer Reihenfolge der Beratungsgegenstände sowie der Redezeiten für die einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen zu beschließen.

Darüber hinaus hat er eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtags, die Verteilung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden herbeizuführen. In der Regel münden die Beratungen des Ältestenrats in einem Konsens (§ 12 der Geschäftsordnung des Landtags).