Die Landtagsverwaltung
Die Landtagsverwaltung unterstützt den Präsidenten dabei, die Verwaltungsaufgaben durchzuführen und die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse vorzubereiten. Sie nimmt Gesetzentwürfe, Anträge, Vorlagen und Eingaben entgegen und übernimmt ihre vorbereitende Bearbeitung (siehe § 139 der Geschäftsordnung des Landtags).
Die Landtagsverwaltung untersteht dem Landtagspräsidenten.
Geleitet wird sie von der Direktorin beim Landtag. Sie ist die ständige Vertreterin des Präsidenten in der Verwaltung.
Im Organigramm (PDF) finden Sie alle Abteilungen und Referate der Landtagsverwaltung.
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