Ausschuss der Regionen bei der Europäischen Union (AdR)

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die regionale Kammer der EU. Er wurde 1994 mit dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) gegründet. Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Organ, das aus Mandatsträgern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Er gewährleistet, dass die Regionen und Kommunen der EU-Mitgliedsländer ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden.

© European Committee of the Regions

Mit seiner Arbeit will der AdR den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die EU näherbringen. Dies gelingt einerseits durch die Einbindung der regionalen und kommunalen Mandatsträger, die mit den tagtäglichen Anliegen ihrer Wählerinnen und Wähler vertraut sind. Zum anderen lädt der AdR Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen und Debatten ein. So trägt der AdR dazu bei, die Distanz zwischen der Arbeit der EU-Institutionen und den Unionsbürgern zu verringern.

Durch den Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat und das Subsidiaritätsprinzip (Link zur Begriffserklärung) stärkte, wurde der AdR aufgewertet. Der Vertrag verpflichtet die Europäische Kommission dazu, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Vereinigungen in der gesamten EU bereits in der prälegislativen Phase anzuhören. Der AdR muss also in allen Phasen des EU-Rechtsetzungsprozesses angehört werden. So kann er sich in seiner Funktion als Sprachrohr der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ab einem frühen Zeitpunkt in den Prozess einbringen.

Formell tut er dies in Form von Stellungnahmen gegenüber der Europäischen Kommission und dem Parlament, in die konkrete Änderungswünsche zu Gesetzesvorhaben integriert werden. Neben diesem Prozess versucht der AdR über Veranstaltungen, Netzwerke, Informations- und Austauschformaten die Positionen von Gemeinden und Regionen in die europäische Gesetzgebung einfließen zu lassen. Im Laufe der Jahre hat der AdR innerhalb der EU an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in den Themengebieten Kohäsion (Link zur Begriffserklärung) und Subsidiarität wird dem AdR von anderen EU-Organen eine hohe Kompetenz zugeschrieben, da in dessen Forum die regionalen Vertreterinnen und Vertreter und damit auch die Adressaten ebenjener Politikbereiche sitzen.

Mit dem Vertrag von Lissabon ist es nun auch möglich, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, wenn sich die Regionen und Kommunen in ihrem Recht zur Mitsprache verletzt fühlen.

Die Stellungnahmen des AdR werden in sechs Fachkommissionen erarbeitet:

  • CIVEX: Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
  • COTER: Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt
  • ECON: Fachkommission für Wirtschaftspolitik
  • ENVE: Fachkommission für Umwelt, Klimawandel und Energie
  • NAT: Fachkommission für natürliche Ressourcen
  • SEDEC: Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur

Für die laufende achte Mandatsperiode von 2025 bis 2030 entsendet Rheinland-Pfalz mit der Staatssekretärin Heike Raab und dem Landtagsabgeordneten Gregory Scholz zwei ordentliche Mitglieder. Stellvertretende Mitglieder für Rheinland-Pfalz sind Maria Harutyunyan und Karsten Lucke.

Über die Arbeit der rheinland-pfälzischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen berichtet die Landesregierung an den Landtag:
Link zur Vorlage 18/6947 -  Bericht über die 163. Plenartagung des Ausschusses der Regionen vom 20. bis 21. November 2024 (OPAL)
 

Zur Begriffserklärung:

Subsidiaritätsprinzip - Link zur Europäischen Union zur Begriffserklärung
Kohäsion - Link zum Europäischen Parlament zur Begriffserklärung

Kontakt

Gabrielle Himmelreich
Telefon 06131 208-2441
E-Mail Gabrielle Himmelreich