Justitia (m)

Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium der Justiz Verantwortung trägt. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.

© Landtag RLP

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Dr. Helmut Martin (links) und der stellvertretende Vorsitzende Christoph Spies (rechts)

Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem die Organisation und Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz, der Strafvollzug, das Notarwesen, der juristische Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfungen.

Darüber hinaus hat der Rechtsausschuss die Aufgabe, alle Gesetzentwürfe einer (verfassungs-)rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Er wird daher am Ende, nach den Gesetzesberatungen in den übrigen Fachausschüssen, tätig.

Daneben befasst sich der Ausschuss mit grundlegenden Fragen der Geschäftsordnung des Landtags; insbesondere legt er zu Beginn der Wahlperiode einen Vorschlag über die endgültige Fassung der Geschäftsordnung vor. Die Geschäftsordnung regelt die wesentlichen Verfahrens- und Organisationsgrundlagen des Landtags. Sie ist Ausdruck der Parlamentsautonomie und sichert die funktionale Unabhängigkeit des Parlaments.

Darüber hinaus hat der Landtag dem Rechtsausschuss die Entscheidung über die Genehmigung von Strafverfahren gegen Abgeordnete übertragen; die Verhandlungen derartiger Immunitätsangelegenheiten sind vertraulich. Das Immunitätsrecht der Abgeordneten soll heutzutage vornehmlich die repräsentative Zusammensetzung und die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen.