Untersuchungsausschuss 18/1
Untersuchungsausschuss 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es ging dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) bestand aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituierte sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergab sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
Hier finden Sie den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses:
Link zum Abschlussbericht UA 18/1 "Flutkatastrophe" (PDF)
In der Plenarsitzung am 20. September 2024 hat der Landtag festgestellt, dass das Untersuchungsverfahren des Ausschusses mit dem Abschlussbericht nach knapp drei Jahren beendet ist.
Der Untersuchungsausschuss 18/1 war mit folgenden Mitgliedern besetzt:
Vorsitz
Vorsitzender: Haller, Martin, SPD
Stellvertretender Vorsitzender: Klein, Marcus, CDU
Mitglieder
Ordentliche Mitglieder:
1. Guth, Jens, SPD
2. Haller, Martin, SPD
3. Klinkel, Nina, SPD
4. Steinbach, Nico, SPD
5. Klein, Marcus, CDU
6. Moesta, Anette, CDU
7. Herber, Dirk, CDU
8. Heusinger, Carl-Bernhard von, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9. Bollinger, Dr. Jan, AfD
10. Fernis, Philipp, FDP
11. Wefelscheid, Stephan, FREIE WÄHLER
Ständige Ersatzmitglieder:
1. Köbberling, Dr. Anna,SPD
2. Maier, Florian, SPD
5. Reuber, Dr. Matthias, CDU
6. Wäschenbach, Michael, CDU
8. Blatzheim-Roegler, Jutta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8. Braun, Dr. Bernhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9. Lohr, Damian, AfD
9. Stuhlfauth, Peter, AfD
10. Weber, Marco, FDP
10. Wink, Steven, FDP
11. Jeckel, Lisa-Marie, FREIE WÄHLER
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
- Link zum Abschlussbericht UA 18/1 "Flutkatastrophe" (PDF)
- Presseeinladung zum Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ am 16.02.2024 (PDF)
- Artikel Untersuchungsausschuss 18/1 “Flutkatastrophe” (Link zu interner Seite)
- Video-Statements zu den Sitzungen des Untersuchungsausschusses 18/1 "Flutkatastrophe" (Link zur Playlist des YouTube-Kanals des Landtags Rheinland-Pfalz)
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