Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe im Landtag Rheinland-Pfalz

Fraktionen sind die "Parteien im Parlament": Abgeordnete, die der gleichen Partei angehören, bilden eine Fraktion. Im Landtag sind in der 18. Wahlperiode aktuell fünf Fraktionen und eine Parlamentarische Gruppe vertreten: die SPD mit 39 Abgeordneten, die CDU mit 31, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 9, die AfD mit 6, die FDP mit 6, die Parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER mit 4 sowie 6 fraktionslose Abgeordnete.

Nach Art. 85 a der Landesverfassung wirken die Fraktionen insbesondere durch die Koordination der parlamentarischen Tätigkeit an der Erfüllung der Aufgaben des Landtags mit. Sie entscheiden, wer für die Fraktion in welchem Ausschuss sitzt und machen Personalvorschläge bei Wahlen. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen und in Arbeitskreisen entwickeln die Fraktionsmitglieder gemeinsam parlamentarische Initiativen und stimmen sie aufeinander ab, bereiten die Plenar- und Ausschusssitzungen vor und legen fest, wer im Parlament für die Fraktion redet und wie abgestimmt wird. Die Fraktionen haben Anspruch auf eine angemessene Ausstattung; deren Höhe bestimmt das Fraktionsgesetz.

Weitere Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt neben dem Fraktionsgesetz und der Verfassung auch die Geschäftsordnung des Landtags.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Aufgaben und Arbeitsweise des Landtags. Oder schauen Sie sich den Sitzplan an.

Die Fraktion FREIE WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz ist aufgrund der Austritte zweier Abgeordneter mit Ablauf des 6. Oktobers 2024 erloschen, da sie die erforderliche Anzahl von mindestens fünf Mitgliedern nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) nicht mehr erreicht.

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 zeigten die nun fraktionslosen Abgeordneten Helge Schwab, Patrick Kunz, Lisa-Marie Jeckel und Stephan Wefelscheid an, dass sie sich am selben Tag zur Parlamentarischen „FREIE WÄHLER“-Gruppe zusammengeschlossen hätten und beantragten die Anerkennung durch den Landtag Rheinland-Pfalz.

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner 75. Sitzung am 13. November 2024, auf Empfehlung des Ältestenrats die Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe FREIE WÄHLER beschlossen (Drs. 18/10751). Die Anerkennung ist unmittelbar mit Beschlussfassung in Kraft getreten.